Verbinding Andermatt-Sedrun ein-de-lijk goedgekeurd, start 2015

Dit onderwerp gaat over de bestemming Andermatt

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Mitte Juli wurde die Plangenehmigung durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) für das Projekt der Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) rechtskräftig. Die verantwortlichen Organe haben seither mit Hochdruck gearbeitet und die wesentlichen Aufträge erteilt. Damit fiel jetzt der Startschuss für einen der grössten Aufträge der jüngeren Geschichte der Schweizer Bergbahn¬branche. Das Bauprogramm steht mit der Auftragsvergabe jetzt ebenfalls definitiv fest: die Skigebietsverbindung wird auf die Wintersaison 2017/18 fertig gestellt.

Mit der Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts, dass gegen die Plangenehmigung und Konzes­sionen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) vom 30. Mai 2014 in Sachen Andermatt-Sedrun Sport AG betreffend Skiinfrastrukturanlagen Urserntal – Oberalp keine Einsprachen eingegangen seien, ist dieser Entscheid am 10. Juli rechtskräftig geworden.
Seither haben die verantwortlichen Organe mit Hochdruck an der Vorbereitung der nachlaufenden Verfahren gearbeitet. Diese müssen nun abgeschlossen werden, bevor erste Baugesuche eingereicht werden können. Namentlich müssen die generellen Detailprojekte im Bereich Umwelt von den zuständigen Instanzen genehmigt sein.

Mit der jetzt erfolgten Auftragserteilung für den elektro-mechanischen Teil sämtlicher Anlagen der 1. Realisierungsetappe wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass für alle Anlagen das PGV Stufe 2 eingeleitet werden kann. Alle drei grossen europäischen Seilbahnunternehmen – Bartholet Seilbahnen (Flums), Garaventa (Goldau) und Leitner (Sterzing, IT) – haben je einen Teil des Gesamtauftrags zugesprochen erhalten. Damit ist einer der grössten zusammenhängenden Aufträge in der jüngeren Geschichte der schweizerischen Bergbahnbranche erteilt worden. Insgesamt ist bisher für die Realisierung der SkiArena ein Auftragsvolumen von rund 100 Millionen Schweizer Franken auslöst worden oder steht zwingend kurz vor der Auslösung. Diese rasche Auftragserteilung bildet nicht nur die Grundlage für die weitere Planung, sondern gibt auch eine Terminsicherheit für die geplante Fertigstellung der Skigebietsverbindung bis zur Wintersaison 2017/18.

Im nächsten Frühjahr folgt somit der der definitive Baustart im Skigebiet. Die Planung sieht für 2015 folgende Anlagen vor: Sesselbahn Oberalp – Calmut, Gondelbahn Andermatt – Nätschen, Gondelbahn Nätschen – Gütsch, Skilift Dürstelen (Verkürzung), Trainerlift Nätschen, evt. Sesselbahn Unterstafel – Gütsch und evt. Sesselbahn Gurschen – Gurschenalp; zudem die Beschneiungsanlagen der Pisten von Calmut zum Oberalppass sowie der Talabfahrt Gurschen am Gemsstock. Im Jahr 2016 werden die Sesselbahn Hinterbördli – Strahlgand und evtl. die Sesselbahn Vordere Felli – Schneehühnerstock gebaut, zudem die erste Etappe der Beschneiungsanlagen zwischen Oberalp und Andermatt. Im Jahr 2017 schliesslich werden die Gondelbahn Oberalp – Schneehühnerstock sowie die zweite Etappe der Beschneiungs­anlagen zwischen Oberalp und Andermatt realisiert, zudem für die militärische Nutzung eine neue, kurze Standseilbahn am Schneehühnerstock.

Besondere Rahmenbedingungen erforderten seitens der Behörden eine vorgezogene Teilbaubewilligung für die neue Personenunterführung im Bereich der geplanten Talstation der Gondelbahn Andermatt-Nätschen-Gütsch beim Bahnhof Andermatt, wo seit rund zwei Wochen gearbeitet wird. Durch diese wird man künftig direkt vom Dorf und vom Hotel The Chedi Andermatt unter den Bahngleisen hindurch zum neuen Terminal der Bergbahnen/Matterhorn-Gotthard-Bahnen gelangen.

Der Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens Stufe 1 (PGV 1) Mitte Juli war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur definitiven Baubewilligung der einzelnen Anlagen des Gesamtprojekts. Gleichzeitig bedeutet er auch den Startschuss zur Einleitung der in diesem globalen Bewilligungsprozess not­wendigen nachlaufenden Verfahren. Ein solcher Prozess kommt in der Schweiz erstmals zur Anwendung und ist hochgradig komplex und zeitaufwendig. Nach PGV 1 gilt es, die mehr 1‘500 einzelnen Auflagen in die Projekt- und Ausführungsplanung überzuführen, bevor die einzelnen Baugesuche eingereicht werden können. Unterstützt wird die ASS dabei von einer Begleitgruppe, in welcher die Umwelt­organisationen, Bund und Kantone sowie der Korporation Ursern vertreten sind. Dieses neue integrale Verfahren gewährleistet die Planungssicherheit für die Realisierung des Gesamtkonzepts und ermöglicht ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen von Bund, Kanton und Gemeinden.

*Edit admin; tekst toegevoegd.

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